Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für kleine Webseiten?

Rollstuhlfahrer vor Meer im Kontext von Webseiten und dem Barrierefreiheit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft – ein Gesetz, das viele Unternehmen mit einer Website oder digitalen Dienstleistungen betrifft. Doch was bedeutet das konkret für kleine Webseitenbetreiber? Müssen wirklich alle Websites jetzt barrierefrei sein?

Wir klären, was das Gesetz regelt – und für wen es tatsächlich relevant ist.

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (kurz: EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – also auch für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen. Dazu zählen unter anderem: Online-Shops, E-Book-Reader, Banking-Portale, Ticket- und Reisebuchungssysteme oder Kundenportale. Diese müssen ab 2025 bestimmten Barrierefreiheitsstandards entsprechen.

Doch gilt das auch für kleine Webseiten / Kleinunternehmen?

Die kurze Antwort: Nein – meistens nicht.

Wenn du mit deiner Website keine digitale Dienstleistung im engeren Sinne anbietest – etwa, wenn es sich um eine einfache Firmenwebsite, einen Blog oder ein Portfolio handelt – trifft dich das Gesetz nicht direkt.

Zusätzlich gibt es eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen befreit, selbst wenn sie digitale Dienstleistungen anbieten.

Was bedeutet WCAG 2.1 AA – und warum ist das wichtig?

Die sogenannten WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Standards zur barrierefreien Gestaltung digitaler Inhalte. Entwickelt wurden sie vom World Wide Web Consortium (W3C). Die Richtlinien basieren auf vier Grundprinzipien: Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Die Stufe “WCAG 2.1 AA” ist die mittlere von drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) – und gilt in vielen Ländern, auch in der EU, als gesetzlicher Mindeststandard für digitale Barrierefreiheit.

In der Praxis bedeutet das zum Beispiel:

  • Texte mit ausreichendem Farbkontrast
  • Navigierbarkeit per Tastatur
  • Alternative Texte für Bilder
  • Strukturierte, semantisch saubere Inhalte (z. B. mit korrekt eingesetzten Überschriften)
  • Verständliche Formulierungen

Für den deutschen Rechtsrahmen sind die WCAG 2.1 AA relevant, weil sie durch die europäische Norm EN 301 549 verpflichtend werden – und genau diese Norm ist auch Teil des BFSG.

Kostenlose Tools zur Prüfung der Barrierefreiheit

Wer seine Website auf Barrierefreiheit testen möchte, kann auf eine ganze Reihe kostenloser Tools zurückgreifen – ideal für den schnellen Einstieg:

WAVE

Visuelle Analyse im Browser, zeigt Probleme direkt auf der Seite (z. B. Kontrastfehler, fehlende Alt-Texte).

Google Lighthouse

In Chrome integriert – generiert einen umfassenden Audit-Bericht inkl. Barrierefreiheit, Performance und SEO.

axe DevTools

Erweiterung für Chrome/Firefox – zeigt technische Probleme für Entwickler detailliert an.

Siteimprove Accessibility Checker

Einfach zu nutzen, besonders für Redakteure hilfreich (auch als Browser-Plugin verfügbar).

Pa11y

Open-Source-CLI-Tool zur automatisierten Prüfung, ideal für Developer und CI/CD-Umgebungen.

Contrast Ratio Tool

Schnelle Prüfung von Farbkontrasten – wichtig für Text- und Hintergrundfarben laut WCAG.

Free Accessibility Checker von Skynet Technologies

Umfangreiche Analyse inklusive Konformitätsangaben zu WCAG, ADA und mehr.

AccessibilityChecker.org

Kostenloser Online-Scanner, der konkrete Verbesserungsvorschläge und Problemstellen aufzeigt.

Warum Barrierefreiheit trotzdem sinnvoll ist

Auch wenn du nicht verpflichtet bist, deine Website barrierefrei zu gestalten, lohnt es sich trotzdem – aus gutem Grund:

  • Mehr Reichweite: Barrierefreie Seiten sind für mehr Menschen nutzbar – inklusive Senioren, Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder auch Nutzer mit temporären Einschränkungen.
  • Besseres SEO: Suchmaschinen bevorzugen technisch saubere, gut strukturierte Websites – genau das bringt Barrierefreiheit mit sich.
  • Zukunftssicherheit: Was heute freiwillig ist, könnte morgen Pflicht sein. Wer jetzt umsetzt, ist vorbereitet.
  • Positive User Experience: Barrierefreie Seiten sind meist auch benutzerfreundlicher – für alle.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret im Web?

Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch viele Faktoren aus – hier einige Beispiele: strukturierte Inhalte mit klaren Überschriften und semantisch sauberem HTML, ausreichende Farbkontraste für Texte und Buttons, Alternativtexte für Bilder und Grafiken, Tastaturbedienbarkeit und Unterstützung für Screenreader, sowie Verzicht auf rein visuelle Navigationselemente.

Fazit

Für die meisten kleinen Websites und Unternehmen besteht keine Pflicht zur Barrierefreiheit nach dem BFSG – zumindest noch nicht. Wer jedoch in Zukunft wettbewerbsfähig, sichtbar und für alle nutzbar bleiben will, sollte sich trotzdem mit dem Thema beschäftigen.

Du bist unsicher, ob deine Website betroffen ist oder wie barrierefrei sie ist? Sprich uns gerne an – wir helfen dir bei der Einschätzung und Umsetzung.

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